Kante [2]

[371] Kante, im Bauwesen, 1. Ausspringende Begrenzungslinie zweier sich treffenden Flächen eines Baugliedes. Je nach der Richtung und Art der Flächen unterscheiden wir scharfe oder volle Kanten bei im rechten Winkel sich treffenden Flächen, dünne unter spitzem Winkel, z.B. bei Keilen, Klingen u. dergl., stumpfe, gebrochene oder abgefaste Kante bei Abschrägungen derselben (s. Fase). Baum- oder Waldlaute (fälschlich Wahnkante), nicht scharf behauene Kante eines Bauholzes, an welchem noch ein Teil der natürlichen Rundung vorhanden. 2. Schmalseite eines Balkens oder Backsteins oder Brettes u.s.w., daher auf hohe Kante mauern heißt den Stein hochgestellt vermauern.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 371.
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