Kleinhaussiedelung

[332] Kleinhaussiedelung. Siedelung von Kleinhäusern (s.d.) in geschlossener, halb offener oder offener Bauart mit Nutzgärten bei den Häusern und soweit erforderlich in geringer Entfernung, ferner mit Spielplätzen und sonstigen Grünflächen. Wichtig für Kleinhaussiedelungen ist sparsame Bauweise, sowohl was die Häuser als was die Straßen und öffentlichen Plätze anbelangt, ferner sparsame Parzellierung und gute Verkehrslage. Ist es notwendig, die Siedelung so anzuordnen, daß sie von einer oder mehreren Verkehrsstraßen durchschnitten wird, so pflegt man an diesen größere, d.h. dreigeschossige Häuser, drei bis sechs oder lieben Kleinwohnungen (Mittelhäuser, s.d.) anzuordnen, um die Straßen- und sonstigen Erschließungskosten auf eine größere Zahl von Wohnungen zu verteilen. Im übrigen ist die halboffene Bauweise in Gestalt des Reihen- oder Gruppenbaus beliebt. Eine sparsame Art des Gruppenbaus besteht aus Hausgruppen, die einen kleinen Platz (innerhalb von Baublöcken gelegen) auf drei Seiten geschlossen umgeben. Kleinhaussiedelungen werden in der Regel von gemeinnützigen Bauvereinigungen oder von Arbeitgebern angelegt, in letzterem Falle für die eigenen Arbeiter. Die Größe der einzelnen Siedelung pflegt zwischen 20 und 100 ha zu schwanken; ein mäßiger Bodenpreis ist die wirtschaftliche Voraussetzung von Kleinhaussiedelungen.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 332-333.
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