Krankenversicherung [3]

[358] Krankenversicherung. Sie bildet jetzt einen Teil der Reichsversicherungsordnung (vgl. Invalidenversicherung) und trat in dieser neuen Gestaltung am 1. Januar 1914 in Kraft.

Der Kreis der versicherten Personen ist wesentlich erweitert worden, namentlich durch die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Betriebsbeamten und auf ländliches und städtisches Gesinde. Die Zahl der Krankenkassen wurde wesentlich vermindert. Die Verhältnisse des Krieges und des Waffenstillstandes führten zu weiteren Maßnahmen [2], [3].


Literatur: [1] Kommentar zur Reichsversicherungsordnung; Hanow, 1. Buch. – Hoffmann, Krankenversicherung, Lehmann, 5. u. 6. Buch. – [2] Monatsschrift für die Arbeiter- und Angestelltenversicherung von Dr. Kaskel u.a. – [3] Monatsblätter der Arbeiterversicherung, herausgegeben von Mitgliedern des Reichsversicherungsamts.

Hartmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 358.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: