[188] Löslichkeitserniedrigung. Setzt man zu zwei sich gegenseitig nur teilweise lösenden Flüssigkeiten (z.B. Aether und Wasser) einen dritten Stoff (z.B. Benzol) hinzu, der sich nur in einer der beiden (z.B. Aether) löst, so wird die Löslichkeit dieser Flüssigkeit in der andern vermindert und zwar nach ganz denselben Gesetzen, wie der Dampfdruck dieser, als Lösungsmittel für den dritten Stoff fungierenden, Flüssigkeit gegen ihren Dampfdruck im reinen Zustande abnimmt.
Diese Erscheinung ist von Nernst [1] aus der Analogie der Vorgänge der Lösung und Verdampfung gefolgert und experimentell bestätigt worden. In gemeinsamer Lösung beeinflussen sich solche Elektrolyten (Salze, Säuren, Basen), die ein gemeinsames Ion haben. Sie erniedrigen[188] gegenseitig ihre Löslichkeit, z.B. bewirkt ein Zusatz sowohl von Kaliumsalzen wie von Chloraten zu einer gesättigten Lösung von Kaliumchlorat eine teilweise Ausscheidung dieses letzteren. Ueber die theoretische Begründung aus dem Massenwirkungsgesetz s. [1], S. 421. Schließlich scheinen, wenigstens in wässeriger Lösung, alle Arten von Stoffen sich gegenseitig in ihrer Löslichkeit zu beschränken; insbesondere ist dies für Löslichkeiten indifferenter Stoffe bei Zusatz von Elektrolyten untersucht worden.
Literatur: [1] Nernst, Theoretische Chemie, 4. Aufl., Stuttgart 1903.
Abegg.