[114] Leerfluter (Leerlauf, Leerschuß, Ablaßschleuse), die an einem Mühlgraben oder sonstigen Kanäle zumeist in der Uferlinie angeordnete Schleuse a b mit allfällig anschließendem, zum Flusse abführendem Gerinne c (s. die Figur).
Wird die Schütze aufgezogen, so fällt das Wasser in die Vertiefung d und fließt aus dieser in den Leerlauf c; hierdurch wird also die Fortsetzung e des Kanals leer gehalten. Sonst findet bei höheren Wasserständen über der Schützenoberkante ein Ueberfall statt zur Ableitung des überschüssigen Wassers. Liegt a b nahe an der Abzweigung des Kanals vom Flusse, so kann der Leerfluter auch als Spülschleuse dienen, d.i. zum Fortschwemmen der am Kanaleingange etwa abgelagerten Sinkstoffe. Manchmal ist ein mit der Wehranlage verbundener Grundablaß (s.d.) zugleich auch als Leerlauf in Anwendung.