Lehre

[118] Lehre, Vorrichtung zur Herstellung genauer Formen.

1. Schablone gibt die Umrißlinien von Gesimsen, Profilen u.s.w. in natürlicher Größe, meist in umgekehrter Form, so daß die Lehre vom Arbeiter eingehalten werden kann, wie beim Steinhauer, oder die Form danach gebildet oder gezogen wird, wie beim Gipser;

2. Streifen im Wandputz von 15 cm Breite, die meist senkrecht in Entfernungen von 0,90–1,50 m erstellt werden, um hiernach die ganze Wandfläche eben und winkelrecht herstellen zu können;

3. Lehrbogen, ein bogenförmig ausgeschnittenes Brettstück, das bei Mauerung von Oeffnungen bis zu 1,20 m Weite dazu dient, die Wölbung des Entlastungsbogens aus Back- oder Bruchsteinen darauf vorzunehmen;

4. Werkzeug zur genauen Bestimmung der Dimensionen technischer Objekte (s. Drahtlehren, Blechlehren, Lehrdorn, Meßwerkzeuge).

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 118.
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