Mannschaftsraum

[295] Mannschaftsraum, an Bord der Schiffe, der zum Wohnen der Schiffsmannschaft bestimmte Raum. Auf Kriegsschiffen dient derselbe meist auch andern Zwecken, wie z.B. der Artillerie- und Torpedoarmierung.

Er ist zum Schlafen mit Vorrichtungen zum Zurren von Hängematten, zum Essen mit wegnehmbaren Backstischen und Bänken und zum Verstauen des Gepäcks mit Spinden für Kleider und Stiefel versehen. Zur Beleuchtung dienen meist Seitenfenster und elektrische Glühlampen, zur Lüftung Ventilatoren und Exhaustoren. Auf den Handelsschiffen sind die Mannschaftsräume nur diesem Zweck allein gewidmet und meist für Maschinen- und Heizerpersonal sowie Matrosen getrennt angeordnet; sie sind stets mit fest eingebauten Kojen und dem erforderlichen Material versehen. Der Luftinhalt der Mannschaftsräume muß auf Handelsschiffen, je nach den Gesetzen der einzelnen Länder, 1,7–3 cbm pro Person betragen.


Literatur: [1] Krieger, Johows Hilfsbuch für den Schiffbau, Berlin 1902. – [2] Hauser, A., Cours de construction navale, Paris 1886. – [3] Dick und Kretschmer, Handbuch der Seemannschaft, Berlin 1902.

T. Schwarz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 295.
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