Mauer [2]

[337] Mauer, geböschte. Wird die Kotangente des Neigungswinkels der Gesichtsfläche einer Mauer gegen die wagerechte Ebene größer als ein Fünftel, so nennt man sie eine »geböschte Mauerfläche«, zu deren Abdeckung bei Hausteinmauern abgefaste oder abgestumpfte Steine (Fig. 1, 2 und 6), Rollsteine (Fig. 3 und 4) oder Hakensteine (Fig. 5) angewendet werden, da eine wagerechte Durchführung der Lagerfugen zu spitzwinklige Steine ergeben würde.

Statt dieser Abdeckungsweise wird auch eine der Abfasung entsprechende Abtreppung (Fig. 6) sowie eine solche mit Platten (Fig. 7) gewählt. Giebelmauern können in ganz ähnlicher Weise oder mit dachförmig gebildeten Steinen abgedeckt werden. Ist die Mauerfläche nicht stark geneigt, so können die Lagerflächen wagerecht durchgeführt werden, solange cotgα < 1/3 oder man richtet sie senkrecht zur Mauerfläche, d.h. man gibt ihnen eine nach hinten geneigte Lage, wodurch die spitzen Winkel ins Innere der Mauer fallen.

L. v. Willmann.

Fig. 1., Fig. 2., Fig. 3., Fig. 4., Fig. 5., Fig. 6., Fig. 7.
Fig. 1., Fig. 2., Fig. 3., Fig. 4., Fig. 5., Fig. 6., Fig. 7.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 337.
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