Personentunnel

[70] Personentunnel, schienenfreie, unter Eisenbahngleisen hindurchführende Fußwege zur Verbindung beiderseitiger Straßen und Plätze oder zur Verbindung und als Zugang von Bahnsteigen, zu denen von der Tunnelsohle aus Treppen- oder Rampenaufgänge hergestellt werden.

Kübler.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 70.
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