[134] Pilaster, ein aus der Wandfläche vortretender rechtwinkliger Wandpfeiler (vgl. a. Ante, Bd. 1, S. 233). Pilaster haben in der Regel nur eine dekorative und keine struktive Aufgabe, dienen namentlich zur Gliederung der Wandfläche und erhalten in allen Stilarten einen Fuß und ein Kapital, das zumeist jenen der Säulen nachgebildet wird. Eine Ausnahme macht die griechische Bauweise, welche neben dem Säulenkapitäl eine von diesem ganz abweichende Form des Pilasterkapitäls aufweist (Apollotempel zu Milet); s.a. Lisene, (Bd. 6, S. 172).