[875] Pilaster (franz. pilastre, span. pilastra), Wandpfeiler von mehr oder minder schlankem Verhältnis, die mit einer Wand verbunden sind und aus ihr mehr oder weniger hervortreten. Ist ihr Vorsprung ihrer Breite etwa gleich, so nennt man sie Anten. Sie dienen zur Erhöhung der Festigkeit hoher Wände, zur Gliederung, zur Unterstützung der Architrave, oft auch nur als Dekoration, besonders an Häuserfassaden, bei denen die P. nach dem Vorgang Palladios bisweilen über zwei und mehr Stockwerke hinwegreichen. Sie haben wie die Säulen drei Teile: die Basis, die in der korinthischen und ionischen Ordnung der der Säulen gleich ist, in der dorischen aber nur einen einfachen, aus Sockel und Ablauf bestehenden Fuß besitzt; den Schaft, der nicht verjüngt ist, nur die Breite des mittlern Säulendurchmessers bekommt und manchmal kanneliert ist, und das Kapitell, das in der korinthischen Ordnung dem der Säule ähnlich, in der dorischen und ionischen nur aus einzelnen kleinern Gliedern gebildet ist. Vgl. Pfeiler. Von einer Pilaster- (Säulen-) Bildung des menschlichen Oberschenkelknochens spricht man, wenn die beiden Ansatzstellen der an der hintern Partie des Oberschenkelbeins inserierenden Muskeln, die für gewöhnlich zwei nur wenig ausgeprägte Längslinien bilden, besonders stark hervortreten, so daß dadurch der Knochen das Aussehen einer kannelierten Säule erhält. Sie tritt an den niedern und den vorgeschichtlichen Rassen häufiger zutage.