Pilaster

[133] Pilaster (Wandpfeiler), nach den Verhältnissen der Säulen sich richtende viereckige Pfeiler, welche mit einer Wand verbunden sind u. aus dieser mehr od. weniger herausstehen. Treten sie so weit hervor, als ihre Breite beträgt, so heißen sie Anten (s.d.). Sie dienen theils als Verstärkung, theils als Abschluß einer Wand, theils zum Auflegen der Architrave, theils als Unterabtheilungen großer leerer Wandflächen. Theile der P. sind Basis, Schaft u. Capitäl; die Basis ist bei der korinthischen u. ionischen Ordnung in der Höhe u. Gliederung der Säule gleich, bei der dorischen Ordnung erhält der P. einen ganz einfachen Fuß, aus Sockel u. Ablauf bestehend; der Schaft ist nicht verjüngt u. erhält zur Breite den zwischen dem untern u. obern Säulendurchmesser in der Mitte liegenden Durchmesser; wird auch zuweilen cannelirt; das Capitäl weicht bei der dorischen u. ionischen Ordnung gänzlich von dem der Säule ab u. besteht nur aus kleinen Gliedern, bei der korinthischen ist indessen das Capitäl dem der Säule ziemlich gleich.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 133.
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