[346] Radtaster, im Eisenbahnwesen elektrische Vorrichtungen zur selbsttätigen Auslösung von Läutewerken durch die Züge, zum Stellen von Signalen oder, wie z.B. bei der Fahrgeschwindigkeitsmessung, zum Hervorbringen von Kontrollzeichen.
Sie bestehen aus in die Ruhelage zurückfedernden Hebeln, welche so an den Schienen angebracht werden, daß der nach außen überstehende Teil der Radreifen den Hebel niederdrücken und so einen elektrischen Kontakt öffnen und schließen muß, je nachdem die Leitung auf Ruhe- oder Arbeitsstrom geschaltet ist. In neuerer Zeit werden diese Hebel, welche in ihren älteren Formen großer Abnutzung ausgesetzt waren, mit Vorteil durch Quecksilberkontakte ersetzt. Vgl. Fahrgeschwindigkeit der Eisenbahnzüge, Messung derselben.
Köchy.