[631] Randbebauung. Unter Randbebauung versteht man im Städtebau diejenige Bauweise, bei welcher ein Block nur am Rande, d.h. den Straßen entlang, bebaut wird.
Die Tiefe dieser Bebauung wird durch ein bestimmtes Größtmaß oder eine hintere Baufluchtlinie begrenzt. Das Innere des Blocks bleibt frei und wird entweder in die zu den Häusern gehörigen Hof- und Gartenflächen eingeteilt oder so angeordnet, daß außerdem gemeinsame Erholungs- und Spielplätze gewonnen werden.
Stübben.
Lueger-1904: Randbebauung [2]