[519] Randbebauung ist diejenige Art der Bebauung eines Blocks, nach welcher nur der Blockrand entlang den Straßen auf eine beschränkte Tiefe bebaut, das Innere des Blocks aber freigehalten wird. Die zulässige Bautiefe kann 1030 m betragen, je nachdem es sich um Klein-, Mittel- oder Großhäuser handelt und je nachdem nur Vorderhäuser errichtet oder auch Anbauten (in der Regel Mittelflügel, s.d.) gestattet werden. Die als Begrenzung der zulässigen Bautiefe im Inneren des Blocks gedachte, parallel zur Straße gezogene Linie wird »hintere Baulinie« oder »rückwärtige Baulinie« genannt.
Stübben.
Lueger-1904: Randbebauung [1]