[523] Regulierungskosten oder Erschließungskosten (s. Bodenaufschließung) sind die gesamten, durch die Umwandlung des rohen Landes in fertiges Bauland entgehenden Ausgaben. Sie können sich mit den Anliegerbeiträgen (s.d.) decken, diese aber auch bedeutend überschreiten, wenn der Erschließungsunternehmer (Staat, Gemeinde oder Bodengesellschaft) die Deckung seiner Aufwendungen nur zum Teil in Anliegerbeiträgen, zum anderen Teil aber in den Verkaufs Preisen des fertigen Baulandes zu erlangen sacht oder wenn die Anliegerbeiträge aus sozialen Gründen, besonders zugunsten von Kleinwohnungen, unter die Selbstkosten herabgesetzt werden.
Stübben.