Schaufenster

[600] Schaufenster, Auslagefenster an städtischen Kaufläden, eine tunlichst große und weite Oeffnung, welche den Zweck hat: a) eine ausgiebige Zuleitung von Tageslicht, b) eine für den Käufer anziehende Schaustellung der Waren, c) Sicherheit gegen Einbruch und d) Schutz gegen Beschädigung der Waren durch die Sonnenstrahlen zu gewähren. Die Umrahmung soll geeignet sein, geschäftliche Inschriften anzubringen.

Dies sucht man zu erreichen 1. durch tunlichste Ausdehnung des Fensters über die ganze Breite und Höhe der gegen die Straße gerichteten Seite des Kaufladens, s. [5]; 2. durch Beschränkung der Stützen, seien sie aus Stein oder Gußeisen auf den geringsten Querschnitt und 3. durch Herstellung des oberen Abschlusses aus hohen, Harken Eisenträgern, welche die Aufbringung der Mauermassen der oberen Stockwerke mit Sicherheit gestatten. Die Erkenntnis, daß anziehende Schaufensterausschmückungen einen großen Anreiz auf die Kauflust des Publikums ausüben, führte zu immer weitergehender Ausführung eigenartiger und wirkungsvoller Ladenfronten an den Kaufhäusern der Großstädte. Dabei soll die architektonische Umrahmung gefällig und elegant sein. Besonders, geeignet hierfür sind polierter Granit oder Marmor, um so mehr, als die Verkleidung der Eisenträger mit dem gleichen Material erfolgen kann, und hierauf das Anbringen von Namen und Inschriften von bester Wirkung ist (Fig. 1 und 2). – Zu einer günstigen Schaustellung ist der Glasverschluß aus tunlichst großen Spiegelscheiben zu bilden, welche bis zu einer Größe von 12–16 qm angefertigt werden. Doch ist es aus konstruktiven und finanziellen Gründen besser, sich mit einer Breite von 2,0–2,5 m zu begnügen. Die Umrahmung der äußeren Scheiben wie die innere Wandbildung oder der Glasverschluß bestehen aus Holz. Die Anordnung der Auslage ist nach der Art der Waren zu gestalten, und dabei zu beachten, daß die Schäfte oder Gestelle möglichst wenig von dem einfallenden Lichte aufhalten und daß ferner die künstliche Beleuchtung von günstiger Wirkung sei. – Als Sicherheitsvorkehrung dienen hölzerne und eiserne Laden,[600] entweder in Form von einzelnen Vorsetzladen oder als Klappladen, welche in geöffnetem Zustande in Leibungen oder Nischen liegen; ferner Rolladen (s.d.) aus Holz oder Wellblech [4] und [2]. Zu beachten ist ferner der Plattenverschluß (System Mayllard) mit Kurbelbetrieb [3]. Der Schutz gegen Sonnenstrahlen wird bewirkt durch Blendrahmen oder innere Vorhänge, ferner durch äußere Markisen oder durch Zugjalousien (s. Fensterladen, Bd. 3, S. 695). Ueber die künstliche Beleuchtung der Schaufenster und Verhinderung des dabei auftretenden Beschlagens der Scheiben s. [2], S. 791.


Literatur: [1] Baukunde des Architekten, Bd. 2, Berlin 1884, S. 1037 ff. – [2] Ebend., Bd. 1, 2. Teil, Berlin 1891. – [3] Handbuch der Architektur, 3. Teil, Bd. 3, 1. Heft, Darmstadt 1896. – [4] Musterbuch von C. Leins & Co., Stuttgart. – [5] Das Schaufenster, ausgeführte moderne Schaufensteranlagen, Wolfrum-Düsseldorf 1906. – [6] Metzger, M., Moderne schmiedeeiserne Schaufensterkonstruktionen, Lübeck.

Weinbrenner.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 600-601.
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