Signāl

[457] Signāl (franz., mittellat. signale, v. lat. signum, Zeichen), ein bestimmtes, für das Auge (optisches S., Blicksignal) oder für das Ohr (akustisches S., Schallsignal, Lärmzeichen) berechnetes Zeichen. Im Militärdienst werden Signale meist mit Horn, Trompete oder Trommel gegeben. Man unterscheidet Benennungs- und Ausführungssignale, z. B. »Das Ganze!« und »Sammeln!« Sie werden hauptsächlich im innern Dienst und bei Übungen im Gelände angewendet. Im Gefecht kennt die Infanterie nur die Signale »Achtung!« (beim Nahen feindlicher Reiterei), »Seitengewehr pflanzt auf!« und »Rasch vorwärts!«; bei den berittenen Waffengattungen finden Signale auch auf dem Gefechtsfelde häufigere Verwendung. Über das Signalhorn der Infanterie s. Bügelhorn. Die Führer aller Waffen benutzen Signalpfeifen. Besondere Signale sind noch Wecken, der Zapfenstreich, Alarm, Feuerlärm, auch benutzt man für gewisse Zwecke Signalmittel, z. B. Fanale oder Feuerzeichen (Raketen, Leuchtpistolen, s. d.), Lichtblitze, Zeichen oder Schwenken von Flaggen und Laternen, Kanonenschüsse, Glockenläuten etc. Die im deutschen Heer und anderwärts eingeführten Signalflaggen (Winkerflaggen) dienen zur Verständigung durch bei Tage sichtbare Zeichen. Es kann mit ihnen bei günstiger Beleuchtung und entsprechendem Hintergrund auf Entfernungen bis zu 7 km Signalverständigung im Gefecht und Vorpostendienst etc. erreicht werden. In der Dunkelheit verwendet man an Stelle der Signalflaggen hell leuchtende Laternen. Die Zeichengebung erfolgt nach dem Morsesystem, wobei Punkt, bez. Strich durch entsprechende Bewegung der Signalflaggen (Laternen) dargestellt werden. Vgl. »Vorschrift für den Gebrauch der Signalflaggen« (Berl. 1906).

Im Seewesen benutzt man farbige Flaggen (s. d. und Tafel »Flaggen II«, mit Textblatt), die zu zwei, drei oder vier geheißt werden, und deren Bedeutung sich aus dem gegen Ende der 1850er Jahre von der englischen und französischen Regierung eingeführten und später von allen seefahrenden Staaten angenommenen internationalen Signalbuch (letzte Ausgabe vom 1. Jan. 1901; vgl. Herrmann, »Einrichtung und Gebrauch des internationalen Signalbuchs«, Berl. 1904) ergibt. Jede Kriegsmarine führt außerdem ein besonderes Signalbuch, das ausführliche taktische und Gefechtssignale enthält und streng geheim gehalten wird. Auf Entfernungen, die nicht mehr die Farbe, wohl aber noch die Form der Signale erkennen lassen, benutzt man die Fernsignale (s. Tafel »Flaggen III«, mit Textblatt). Nachtsignale (Signallichter) bestehen aus langen und kurzen Lichtblicken, die den Strichen und Punkten des Morsealphabets (s. Telegraph) entsprechen. Sie werden hergestellt mit Hilfe einer Spiritusflamme, durch die man einen Petroleumstaubregen bläst, durch einen elektrischen Scheinwerfer mit jalousieartiger Klappe (Nachtwinker) oder mit dem Kaselowskyschen Apparat, der aus drei roten und drei weißen, an einer Rahe oder Gaffel geheißten elektrischen Glühlampen und einem Umschalter besteht, mit deren Hilfe man 14 verschiedene Zusammenstellungen herstellen kann, die zu einer Verständigung vollständig ausreichen; oder durch Signalraketen mit farbigen Leuchtkugeln, die zuweilen mit Signalpistolen hoch geschossen werden. Vgl. Colomb, Ardois, Conz und auch Coston-Signale. Kriegsschiffe sind außerdem neuerdings stets mit Einrichtungen für drahtlose Telegraphie versehen. Nebelsignale bestehen aus kurzen oder langen Tönen der Dampfpfeife oder Sirene, ebenfalls dem Morsealphabet entsprechend; Segelschiffe geben Nebelhornsignale, alle zu Anker liegenden Schiffe Glockensignale, türkische Schiffe, die zu Anker liegen, Trommelsignale, japanische und chinesische Gongsignale. Nebelstationen der Küsten geben Signale mit Sirenen, Nebelhörnern oder Kanonen. Unterwasserschallsignale (s. d.) werden auf vielen Feuerschiffen gemacht, um bei Nebel den mit Schallempfängern ausgerüsteten Dampfern die Schiffsführung zu erleichtern. Winksignale werden auf Kriegsschiffen mit Winkflaggen, an Land (bei Hafeneinfahrten) mit den beweglichen Armen einer Winkbake (mât Fénoux) oder eines Semaphors gemacht. Durch die Seestraßenordnung vom 5. Febr. 1906 sind die bei Nebel etc. zu gebenden Signale vorgeschrieben. – Über Signale im Eisenbahnwesens. Eisenbahnsignale und Eisenbahnbetriebssicherheit; trigonometrische Signale s. unten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 457.
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