[277] Steifrahmen, in eisernen Brückentragwerken die biegungssteifen rahmenförmigen Querverbände, welche durch die Pfosten der Tragwände und die an sie fest angeschlossenen oberen und unteren Querriegel oder -träger gebildet werden.
Solche Steifrahmen kommen zur Anwendung, wenn bei unten zwischen den Tragwänden liegender Fahrbahn keine diagonale Querverstrebung angebracht werden kann. Sie haben die Aufgabe, die lotrechte Stellung der Tragwände zu sichern und im Vereine mit der Windverstrebung die wagerechten Kräfte aufzunehmen. Ist eine obere Windverstrebung vorhanden, so muß diese an Steifrahmen endigen, welche ihr als Stützpunkte dienen und als End- oder Portalrahmen entsprechend kräftig auszubilden sind. Ist bei unzureichender Höhe der Tragwände kein oberer Querverband möglich (offene Brücken), so ist die Seitensteifigkeit des Ueberbaues durch steife Halbrahmen zu sichern, welche durch seiten Anschluß der Querträger oder besonderer Querriegel an die Pfosten der Tragwände entstehen.
Melan.