[305] Stelzung, Ueberhöhung eines Bogens, d.h. lotrecht herabgeführte Verlängerung der Bogenlinie unter die Mittelpunkthöhe.
Sie hat zum Zweck, die volle Halbkreisform eines Rundbogens, der auf vorspringenden Gliedern aufgesetzt ist, zur Erscheinung zu bringen. Als Regel gilt, die Stelzung gleich dem Kämpfervorsprung zu nehmen; dazu kommen noch andre Gesichtspunkte, wie die Höhe über dem Auge, wagrechte Gliederung u.s.w., in Betracht. Die Stelzung wird vielfach angewendet bei gotischen Kreuz- und Sterngewölben, damit sämtliche Rippen senkrecht aus ihren Kämpferpunkten heraussteigen.
Literatur: Gottgetreu, Lehrb. d. Hochbaukonstruktionen, 1. Teil, Berlin 1880; Handb. d. Arch., 3. Teil, Bd. 2, Heft 3, 2. Lief., Darmstadt 1895.
L. v. Willmann.