[310] Sterilisieren (unfruchtbarmachen) bezweckt die Abtötung der in oder an einer Substanz befindlichen oder haftenden entwicklungsfähigen niederen Organismen (Bakterientötung).
Man erreicht diesen Zweck durch halbstündiges Erhitzen der Flüssigkeiten oder der Gegenstände im strömenden Wasserdampf, bei Flüssigkeiten auch durch längeres Kochen, lange und wiederholte Einwirkung von niederen Temperaturen, Einwirkung direkter Flammenhitze, durch Einwirkung von Desinfektionsmitteln (Karbolsäure, Sublimatlösung,) oder von Dämpfen und Gasen (Formaldehyd, schweflige Säure), Filtrieren durch Watte (z.B. Luft), durch Kieselgur, Porzellanfilter. Apparate zum Sterilisieren sind der Kochsche Dampftopf und doppelwandige gewöhnliche Trockenschränke der Laboratorien, die bis auf ca. 150 und mehr Grad erhitzt werden können. Anwendung: Herstellung der Nährböden für bakteriologische Zwecke; Sterilisation der bakteriologischen Apparate und Gefäße, der medizinischen Instrumente; in der Nahrungsmitteltechnik (Konservenindustrie), Molkereitechnik, Bierbrauerei und in andern Gärungsgewerben.
Bujard.