Tribüne

[619] Tribüne, 1. Rednerbühne, erhöhter Standplatz für Ansprachen bei Volksversammlungen. 2. Schaugerüst, meist vorübergehend, aus Holz errichtet, offen oder mit Schutzdach versehen, zur Aufnahme einer großen Zahl von Zuschauern bei Wettrennen, Volksfesten, militärischen Schaustellungen u. dergl. 3. Empore oder Galerie in großen Sälen (s.d.). 4. Balkon oder Altan am Aeußeren von öffentlichen Gebäuden.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 619.
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