[627]Trogschleusen, Schiffshebewerke (s.d.), bei welchen die Schiffe, in durch Tore beiderseits abgeschlossenen Trögen schwimmend, aus einer Kanalhaltung in die andre hinauf- bezw. hinabbewegt werden.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 627.