Vergrößerungsapparate

[766] Vergrößerungsapparate, photographische, beruhen darauf, daß das zu vergrößernde Negativ oder Positiv zwischen Brennpunkt und doppelte Brennweite eines Objektivs gebracht wird, wodurch ein vergrößertes umgekehrtes reelles Bild entsteht, welches auf einem Schirm aufgefangen wird.

Je näher das zu vergrößernde Objekt zum Brennpunkte des Objektivs gebracht wird, um so stärker ist die Vergrößerung. Zur Beleuchtung des zu vergrößernden Bildes dient entweder Tageslicht oder künstliches Licht (Auerlicht, Nernstlampe u.s.w.); in letzterem Falle wird noch ein Doppelkondensor (zwei Sammellinsen in einer Fassung) verwendet, welcher die von der künstlichen Lichtquelle ausgesandten Lichtstrahlen sammelt, bevor sie das zu vergrößernde Objekt belichten.


Literatur: Liesegang, Der Silberdruck und das Vergrößern photographischer Aufnahmen, 10. Aufl., Düsseldorf; Loescher, Vergrößern und Kopieren auf Bromsilberpapier, Berlin 1902; Stolze, Die Kunst des Vergrößerns auf Papieren und Platten, Halle a. S. 1895; Keßler, Photographie, 6. Aufl., aus Webers Illustrierte Handbücher, Bd. 40.

Novak.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 766.
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