Waschmaschinen

[839] Waschmaschinen dienen zur Absonderung der Verunreinigungen von Materialien aller Art.

Für steinige Materialien bestehen sie gewöhnlich aus einer Waschtrommel (s. S. 103); für Kartoffeln, Rüben u. dergl. aus einer hölzernen Lattentrommel. Ueber Waschmaschinen in der Papierfabrikation (s.d.); in der Textilindustrie, s. Fettschweiß, Garnwaschmaschinen, Kammgarnspinnerei, Seidenspinnerei, Tuchfabrikation u.s.w. Bei Waschmaschinen für Getreide darf die Einwirkung des Wassers nur kurze Zeit dauern, damit die Feuchtigkeit nicht in das innere Korn dringt. Es muß ein energisches Spülen stattfinden, damit anhaftende Schmutzteile losgerissen werden, außerdem muß ein Abschwemmen der leichten Unreinigkeiten (taube Körner, Stroh u.s.w.) und ein Abscheiden schwerer Beimengungen (Steinchen) stattfinden. Diesen Anforderungen entsprechen die Waschmaschinen von Brandtstädter & Weinhold (D.R.P. Nr. 75541, 78541 und 92869). Neuerdings werden zwischen den eigentlichen Wäscher und den Trockner eine Quirl- und eine Abspritzvorrichtung eingeschaltet, durch die die Reinigung noch vervollkommnet wird.

Arndt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 839.
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