Berliner Zimmer

[706] Berliner Zimmer, großes rechtwinkeliges Zimmer in Berliner Mietshäusern, das, in der Regel Speisezimmer, teils im Vorderhaus, teils im Seitenflügel liegt und sein Licht durch ein Fenster im einspringenden Winkel des Hofes erhält. Das B. Z. gewährt eine sehr vorteilhafte Ausnutzung des Raumes und hat deshalb in Norddeutschland weite Verbreitung gefunden, obwohl es Durchgangsraum für die Dienstboten und oft ungünstig beleuchtet ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 706.
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