Zinsfuß

[681] Zinsfuß. Derselbe steigt und sinkt mit der geringeren oder größeren Sicherheit des Kapitals, bei eingetragenen Grundstücksbeleihungen Hypothek (s.d.) genannt. Die erste Hypothek kostete früher meist 4%, jetzt 41/2% und mehr, die zweite Hypothek früher 5%, jetzt etwa 51/2%. Verbürgte oder versicherte Hypotheken (s. Hypothekenbürgschaft) beanspruchen, auch wenn sie an zweiter oder dritter Stelle stehen, einen mäßigen Zinsfuß. Der geringste Zinsfuß wird beim Erbbaurecht (s.d.) angewandt, er beträgt dort 2 bis höchstens 4%.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 681.
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