Zwangläufigkeit

[1042] Zwangläufigkeit heißt die einem Harren Körper erteilte Beweglichkeit,[1042] die durch stetige Berührung des bewegten Körpers mit einem starren Körper oder mit mehreren starren Körpern so beschränkt wird, daß die Punkte des bewegten Körpers sich in bestimmten Bahnen bewegen.

Burmester.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 1042-1043.
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