[750] Ärgernis ist die Verletzung des sittlichen oder religiösen Gefühls. Handlungen, die Ä. erregen oder doch zu erregen geeignet sind, werden von der heutigen Gesetzgebung mehrfach unter Strafe gestellt, so unzüchtige Handlungen (s. Sittlichkeitsverbrechen), Konkubinat (s. d.), Tierquälerei (s. d.), Gotteslästerung (s. d.).