Ästung

[15] Ästung (Aufästung), Wegnahme von grünen (Grünästung) oder trocknen Ästen (Trockenästung) am Schaft von Holzstämmen. Die Ä. dient hauptsächlich zur Vermehrung der Astreinheit und dadurch der Tauglichkeit des Holzes zu Brettwaren und zur Vermehrung der Vollholzigkeit, d. h. des Durchmessers am obern Schaftende. Die Äste müssen während der Winterruhe, am besten im November und Dezember, glatt am Stamm abgenommen (Glattästung) und die Wunden bei Laubhölzern mit Steinkohlenteer bestrichen werden. Die Grünästung dient auch zur Wuchsförderung unterständigen Holzes durch Vermehrung des Lichteinfalles (Lichtästung). Trockenästung bezweckt auch Gesunderhaltung des Schaftholzes durch Abnahme faulender Äste. Vgl. Alers, Über das Aufästen der Waldbäume (2. Aufl., Frankf. 1874); Tramnitz, Schneideln und Aufasten (Bresl. 1872); Hartig, Lehrbuch der Pflanzenkrankheiten (3. Aufl., Berl. 1900).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 15.
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