Abtrieb

[60] Abtrieb, beim Kahlschlagbetrieb das Fällen des gesamten auf einer Fläche befindlichen Holzbestandes;[60] bei der natürlichen Verjüngung der Hieb, der die letzten alten Samen- oder Schutzbäume fortnimmt. Der A. erfolgt bei einem bestimmten Alter des Bestandes (Abtriebs-, Hiebsalter), und ein Bestand ist abtriebsbedürftig, wenn der Zuwachs den wirtschaftlichen Anforderungen nicht mehr genügt, wenn der Bestand so licht geworden ist, daß die Erhaltung der Bodenkraft in Gefahr gerät. Der Bestand ist abtriebs- oder hiebfähig, wenn sein A. die angrenzenden Bestände nicht schädigt. Der Abtriebswert ist der durch den A. eines Baumes oder Bestandes wirklich gewonnene Wert. – A. auch soviel wie Abmeierung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 60-61.
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