[505] Androlepsīe (griech., »Menschenraub«), in Athen das vom Staat anerkannte Vergeltungsrecht, wonach, wenn ein athenischer Bürger außer Landes getötet und sein Mörder nicht dort zur Rechenschaft gezogen oder nicht ausgeliefert ward, es den Verwandten des Ermordeten erlaubt war, drei dem Staate des Mörders Angehörige aufzufangen, um sie vor attischen Gerichten zur Strafe zu ziehen. Danach allgemein A. soviel wie Festnahme fremder Staatsangehöriger im Frieden als Geisel zum Zwecke der eigenmächtigen Durchsetzung eines behaupteten Anspruchs (vgl. Repressalien).