[542] Anmeldung der Klage, deren Einbringung bei Gericht, durch die früher vielfach die Klage erhoben wurde. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 253) ist die Zustellung der Klage (s. d.) entscheidend.
Brockhaus-1911: Persönliche Klage · Klage [2] · Klage
Meyers-1905: Zurücknahme der Klage · Abweisung der Klage · Öffentliche Klage · Paulĭanische Klage · Klage, die · Dingliche Klage · Hypothekarische Klage · Klage
Pierer-1857: Nebengesuch der Klage · Hauptgesuch (Hauptpetitum) der Klage · Einlassung auf die Klage · Übernächtige Klage · Klage [1] · Klage [2]