[547] Annexion (lat., »Anknüpfung, Annektierung«), die Verbindung eines bisher fremden Gebietes mit[547] einem Staatsganzen und rechtliche Einverleibung in das letztere. Annexionismus, Annexionswut; Annexionist, Anhänger der Annexionspolitik; jemand, der sich mit Annexionsgelüsten trägt. Der Ausdruck A. wurde besonders durch Napoleon III. gebräuchlich, der 1860 Savoyen annektierte, nachdem es, nicht ganz freiwillig, von der Krone Sardinien für die französischen Dienste im italienisch-österreichischen Krieg abgetreten worden war. Die dabei vorgenommene, auf das Prinzip der Nationalität gestützte Volksabstimmung war mehr ein scheinbares als ein wirkliches Zugeständnis an das Prinzip der Selbstbestimmung der Völker. Von der größten Bedeutung sind die von Preußen infolge des Sieges über Österreich und dessen Bundesgenossen 1866 vollzogenen norddeutschen Annexionen gewesen. Sie wurden formal durch die Gesetze vom 20. Sept. und 24. Dez. 1866 vollzogen. Das erstere sanktionierte die Vereinigung des Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Hessen, des Herzogtums Nassau und der Freien Stadt Frankfurt a. M. mit der preußischen Monarchie, das letztere diejenige der Herzogtümer Schleswig und Holstein. Dagegen ist die Einverleibung von Elsaß-Lothringen in das Deutsche Reich keine eigentliche A., sondern eine Rückeroberung und Wiedervereinigung dieser Länder mit Deutschland.