Apostasīe

[625] Apostasīe (griech.), öffentliche Lossagung von der christlichen Kirche. Die Kirche straft die A. mit Exkommunikation. Im spätern römischen Staat und im Mittelalter wurde A. auch als bürgerliches Verbrechen bestraft und seit Bonifacius VIII. der Ketzerei gleichgestellt. Die A. war häufig während der Christenverfolgung im römischen Reich, dann unter der Herrschaft des Islam. Das katholische Kirchenrecht kennt ferner eine A. vom Ordensgelübde, nämlich in dem Falle, daß ein Ordensgeistlicher ohne Erlaubnis der Obern in die Welt zurücktritt, und eine A. vom Stande in dem Falle, daß ein Kleriker den geistlichen Stand ausgibt. Auch diese A. wird mit Exkommunikation und Irregularität bestraft. Apostát (griech. apostăta), ein Abtrünniger. Vgl. die Artikel »Abfall, Konvertit, Renegat, Proselyt«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 625.
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