[891] Assistént (lat.), Gehilfe, Beistand, besonders Gehilfe eines Arztes, eines Gelehrten, im Verwaltungs- und Rechtswesen, auch Geistlicher, der bei gottesdienstlichen Handlungen dem Amts- oder einem höhern Geistlichen beisteht (assistiert). Assistenz, Hilfe, Beistand, Gegenwart bei einer Sache, daher die Bezeichnung Assistenzrat, -Arzt u. dgl. Passive Assistenz nennt die katholische Kirche die bloß zeugenmäßige Gegenwart des katholischen Priesters bei der Erklärung der Eheschließung, der die Kirche den Segen versagt.