Aufmachung

[94] Aufmachung, Ausstellung der Berechnung eines Seeschadens, erfolgt meist durch besondere Beamte, die Dispacheure; das angefertigte Dokument heißt Dispache. Vgl. Haverei. – Im Warenhandel versteht man unter A. (franz. Dé(sem)ballage, engl. Inside packing) alle Umhüllungen, Umschnürungen und Verpackungen, in welchen die Waren selbst im Einzelverkehr verkauft werden. Vgl. § 5 des Gesetzes über den unlautern Wettbewerb.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 94.
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