[94] Aufmachung, Ausstellung der Berechnung eines Seeschadens, erfolgt meist durch besondere Beamte, die Dispacheure; das angefertigte Dokument heißt Dispache. Vgl. Haverei. Im Warenhandel versteht man unter A. (franz. Dé(sem)ballage, engl. Inside packing) alle Umhüllungen, Umschnürungen und Verpackungen, in welchen die Waren selbst im Einzelverkehr verkauft werden. Vgl. § 5 des Gesetzes über den unlautern Wettbewerb.