Augenausstechen

[105] Augenausstechen, barbarische, im Altertum und noch im Mittelalter übliche Strafe. In der Bibel wird es als Strafe Simsons angeführt (Richter 16, 21). Die Griechen straften damit Ehebruch, Tempelraub und die vorsätzlich einem andern zugefügte Beraubung des Gesichts, die Westgoten das Abtreiben der Kinder, die Langobarden den Diebstahl. Nach späterm deutschen Recht wurde die Strafe wegen Meineids, Verräterei und andrer schwerer Verbrechen verhängt. Die peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. gedenkt ihrer noch in bestimmten Fällen des Diebstahls.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 105.
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