[200] Avérsum (lat.), Bausch-, Abfindungssumme, die zur Vermeidung schwieriger Wertermittelungen oder Liquidationen von einzelnen Handlungen oder Gegenständen nach annähernder Schätzung im ganzen vereinbart wird, z. B. bei Vergleichen, Käufen in Bausch und Bogen etc. So wird von verschiedenen deutschen Einzelstaaten an die Reichspostverwaltung für die portofreie Beförderung der Staatsdienstsachen ein A. bezahlt (s. Portobauschsumme). Aversen nennt man ferner die Summen, welche die Zollausschlüsse (s. Zollanschlüsse), die keine Zölle und Verbrauchssteuern in die Reichskasse entrichten, nach dem Verhältnis ihrer Bevölkerung zu den Nettoeinnahmen des Reiches an Zöllen und Verbrauchssteuern zu den Ausgaben des Reiches beitragen, wobei jedoch zur Ausgleichung der höhern Verbrauchsfähigkeit der städtischen Bevölkerung der Zollausschlüsse diese noch einen Zuschlag (z. B. in Bremen und Hamburg 5 Mk., in Altona, Wandsbek, Bremerhaven, Geestemünde und Brake 3 Mk.) zu entrichten hat. Bayern, Baden, Württemberg und Elsaß-Lothringen haben an den in die Reichskasse fließenden Erträgen von Bier und an dem diesen Erträgen entsprechenden Teil jener Aversen keinen Anteil.