[537] Bücherzettel (früher Bücherbestellzettel), offene, gedruckte Bestellungen und Angebote von Büchern, Zeitschriften, Bildern, Musikalien (auch Globen etc.), wurden 1871 von der deutschen Reichspost und 1874 im Weltpostverein eingeführt. In Bücherzetteln können die Werke etc. handschriftlich bezeichnet und die gedruckten Mitteilungen durchstrichen oder unterstrichen werden. Für den innern deutschen Verkehr sowie für den Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten, Österreich-Ungarn und der Schweiz sind noch weitere Erleichterungen, z. B. B. in Form offener Doppelkarten, zugelassen. Porto wie für Drucksachen.