Backwardation

[235] Backwardation (engl., spr. bäck-ŭardēsch'n), beim Handel mit Wertpapieren die noch vom Verkäufer zu tragenden Zinsen; dann soviel wie Deport (s. d.). An[235] der Londoner Börse ist B. der übliche Ausdruck für das Ausleihen von Effekten von einer Liquidation zur andert, um den à la baisse-Spekulanten, die Papiere verkauft haben, ohne sie zu besitzen, die Behauptung ihrer Stellung zu ermöglichen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 235-236.
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