[235] Backwardation (engl., spr. bäck-ŭardēsch'n), beim Handel mit Wertpapieren die noch vom Verkäufer zu tragenden Zinsen; dann soviel wie Deport (s. d.). An[235] der Londoner Börse ist B. der übliche Ausdruck für das Ausleihen von Effekten von einer Liquidation zur andert, um den à la baisse-Spekulanten, die Papiere verkauft haben, ohne sie zu besitzen, die Behauptung ihrer Stellung zu ermöglichen.