[492] Bauunternehmer, im Gegensatze zum Architekten (s. d.) jeder, der die Herstellung der materiellen Substanz ganzer Bauausführungen (dann Generalunternehmer) oder einzelner Teile derselben übernimmt; im engern Sinne ein sich mit Bauarbeiten oder -Lieferungen befassen der Geschäftsmann im Gegensatze zum eigentlichen zünftigen Bauhandwerker.