Bauunternehmer

[492] Bauunternehmer, im Gegensatze zum Architekten (s. d.) jeder, der die Herstellung der materiellen Substanz ganzer Bauausführungen (dann Generalunternehmer) oder einzelner Teile derselben übernimmt; im engern Sinne ein sich mit Bauarbeiten oder -Lieferungen befassen der Geschäftsmann im Gegensatze zum eigentlichen zünftigen Bauhandwerker.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 492.
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