Befronung

[555] Befronung eines Grundstücks, im Mittelalter die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Gut des Schuldners, wenn die Schuld auf dem Weg der Pfändung von fahrender Habe oder von Forderungen nicht beizutreiben war. Die B. erfolgte in der Weise, daß der Fronbote auf dem Tor des Gehöfts ein Kreuz (die vrone) aufsteckte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 555.
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