[584]Beleg (unrichtig Belag), was zur Bestätigung der Richtigkeit einer Darlegung dient, Beweisstück; daher Rechnungsbeleg, schriftliche Nachweisung, die einer Rechnung zur Beglaubigung von Einnahme- und Ausgabeposten beigefügt wird.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 584.