Blenden [2]

[53] Blenden, das Zerstören des Augenlichts, war im Altertum eine Strafe, die bei verschiedenen Völkern gegen besondere Verbrecher, wie Tempelräuber, Ehebrecher, Falschmünzer u. dgl., angewendet wurde. Im frühern Mittelalter wurde sie bei den Merowingern, später auch noch von dem hohenstaufenschen Kaiser Heinrich VI. in Italien mehrfach angewendet. Im Orient wird sie noch jetzt vollzogen. Die Blendung wird bewerkstelligt entweder durch Vorhalten eines glühenden Metallbeckens (ital. bacino, daher abbacinare), wodurch die Sehkraft nicht ganz vernichtet wird, so daß dem Geblendeten ein Schimmer bleibt, oder durch Zerstörung oder Herausreißung, Ausbrennung u. dgl. des Augapfels.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 53.
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