Blindboden

[56] Blindboden, Bodenbelag aus Brettern oder Bohlen, der unter dem eigentlichen Fußboden (Dielen, Band-, Tafelparkett etc.) zu liegen kommt. Blindböden sind zur Befestigung dieser Fußböden erforderlich, tragen auch zu deren besserer Erhaltung bei, halten die Zimmer wärmer und vermindern die Schalldurchlässigkeit der Geschoßdecken.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 56.
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