[86] Blutbrechen (Haematemesis), Erbrechen von Blut bei Blutungen in die Speiseröhre oder in den Magen. Fälle ersterer Art sind selten und durch Platzen erweiterter Venen oder durch den Durchbruch eines Aortenaneurysma in die Speiseröhre bedingt. Gewöhnlich wird B. durch ein Magengeschwür veranlaßt, das ein größeres Gefäß angefressen hat. Das Blut wird (im Gegensatze zu den Lungenblutungen) nicht schaumig und hellrot, sondern dunkler oder auch schon geronnen und mit Speiseteilen untermischt entleert. Geringere Blutungen, die das Erbrechen kaffeesatzartig färben, kommen namentlich bei Magenkrebs vor. Die Prognose des Blutbrechens richtet sich nach der Größe des angefressenen Gefäßes. Tödliche Blutungen kommen vor, meist aber stehen die Blutungen schließlich von selbst, wenn auch erst, nachdem sie zu erheblicher Blutarmut geführt haben. Bis zur Ankunft des Arztes besteht die Behandlung in bequemer Lagerung des Kranken und absoluter Ruhe desselben. Namentlich darf keine Nahrung zugeführt werden, höchstens sind einige Eispillen zulässig und eine Eisblase auf den Leib. Bei der Beurteilung von B. darf man sich nicht durch Blutungen aus den Rachenorganen, Zahnfleisch, Nase täuschen lassen. Gelegentlich wird von Hysterischen B. simuliert. Ob an Stelle der Menstruation bei Frauen sogen. vikariierende Magenblutungen auftreten können, ist mindestens zweifelhaft.