[215] Bootsmann, Deckoffizier, dem die Aufsicht über die Takelung, Anker und Boote zugeteilt ist; das Kommando erteilt er mit Hilfe der Bootsmannspfeife. Ihm folgt als Unteroffizier der Bootsmannsmaat. Oberbootsmann ist der höhere Rang des Bootsmanns. Größere Handelsschiffe haben einen B., Passagierdampfer zwei.