Bußtage

[657] Bußtage (Fast-, Buß- und Bettage), dem Gottesdienst gewidmete Tage mit dem besondern Zweck, die Kirchengemeinden auf ihre sittlichen Notstände aufmerksam zu machen. Man unterscheidet außerordentliche, für besondere Fälle angeordnete B. (dies supplicationum) und feststehende, jährlich wiederkehrende (dies rogationum). Als feststehende Bußzeit kannte die Kirche anfänglich nur die Advents- und die österliche Fastenzeit, dazu kamen die vier Quatemberfasttage (s. Quatember). In Preußen (seit 1893) und allen mittel- und norddeutschen evangelischen Landeskirchen, mit Ausnahme der beiden Mecklenburg und Reuß ä. L., ist der Mittwoch vor dem letzten Trinitatissonntag als Bußtag bestimmt, in Hessen der Palmsonntag, in Baden der letzte Trinitatissonntag, in Bayern und Württemberg der Sonntag Invokavit. Sachsen hat zwei Bußtage, die Mittwoche vor Okuli und vor dem letzten Trinitatissonntag.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 657.
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